Leistungen

Grundpflege nach SGB XI 
  1. Körperpflege:
    • Hilfe bei der Körperhygiene, wie Waschen, Duschen, Baden und Hautpflege.
    • Unterstützung bei der Mund- und Zahnhygiene.
    • Hilfe beim An- und Auskleiden.
  2. Ernährung:
    • Unterstützung beim Essen und Trinken, wenn die Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
    • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme und Flüssigkeitszufuhr.
  3. Mobilität:
    • Unterstützung beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen und Bewegung im Zimmer oder in der Wohnung.
    • Anleitung und Hilfestellung beim Transfer, zB vom Bett in den Rollstuhl.
  4. Ausscheidung:
    • Hilfestellung bei der Benutzung der Toilette oder dem Gebrauch von Inkontinenzmaterial.
    • Unterstützung beim Wechseln von Inkontinenzprodukten.
Die Grundpflege wird in der häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt und ist ein wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung von Menschen, die auf Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind. Die Grundpflege ist in der Pflegeversicherung nach SGB XI als Leistung enthalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und ein Pflegegrad vorliegt. Die konkrete Ausgestaltung der Grundpflege orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und der Pflegebedürftigkeit des Einzelnen.
Behandlungsplfege nach SGB V
  1. Medikamentengabe:
    • Verabreichung von ärztlich verordneten Medikamenten, sowohl oral als auch in anderer Form (zB Injektionen).
  2. Injektionen:
    • Durchführung von Injektionen, wie subkutane oder intramuskuläre Injektionen.
  3. Verbandswechsel:
    • Fachgerechter Wechsel von Verbänden zur Wundversorgung.
  4. Kompressionsstrümpfe:
    • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen zur Unterstützung der Venenfunktion.
  5. Blutzuckermessung:
    • Messung des Blutzuckerspiegels bei diabeteskranken Personen.
  6. Katheterisierung:
    • Einlegen und Versorgung von Harnkathetern.
  7. Inhalationen:
    • Durchführung von Inhalationen zur Unterstützung der Atemwege.
  8. Sondennahrung:
    • Versorgung von Personen mit Sondennahrung, wenn die Nahrungsaufnahme auf herkömmliche Weise nicht möglich ist.
  9. Absaugen von Sekret:
    • Entfernen Sie Sekret aus den Atemwegen mittels Absauggeräten.
  10. Wundversorgung:
    • Fachgerechte Versorgung von Wunden und Dekubitusgeschwüren.
Die Behandlungspflege wird von professionell ausgebildetem Pflegepersonal durchgeführt und richtet sich nach ärztlichen Verordnungen. Sie umfasst medizinische Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheiten dienen und ärztlich verordnet wurden. Die Behandlungspflege ist in der Krankenversicherung nach SGB V als Leistung enthalten und wird von der Krankenkasse übernommen, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Hauswirtschaftliche Hilfe
  1. Reinigungsdienste:
    • Reinigung von Wohnräumen, Böden, Küche und Sanitäranlagen.
    • Staubsaugen, Wischen, Staubwischen und Fensterputzen.
  2. Wäschepflege:
    • Waschen und Bügeln von Kleidung, Bettwäsche und Handtüchern.
    • Falten und Sortieren der Wäsche.
  3. Einkaufsdienste:
    • Unterstützung beim Einkauf von Lebensmitteln, Medikamenten und anderen Notwendigkeiten.
    • Hilfestellung bei der Auswahl und dem Transport der Einkäufe.
  4. Entsorgung von Müll:
    • Entsorgung von Abfällen und Mülltrennung.
  5. Begleitung bei Erledigungen:
    • Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördengängen oder anderen wichtigen Terminen.
Die hauswirtschaftliche Hilfe ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Pflege und dient dazu, den Alltag der pflegebedürftigen Menschen zu erleichtern und ihnen ein gepflegtes und angenehmes Zuhause zu ermöglichen. Die Leistungen können individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Klienten abgestimmt werden und tragen dazu bei, dass sie so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.
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