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Körperpflege:
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Hilfe bei der
Körperhygiene, wie Waschen, Duschen, Baden und
Hautpflege.
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Unterstützung
bei der Mund- und Zahnhygiene.
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Hilfe beim An-
und Auskleiden.
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Ernährung:
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Unterstützung
beim Essen und Trinken, wenn die
Selbstständigkeit eingeschränkt ist.
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Hilfestellung
bei der Nahrungsaufnahme und
Flüssigkeitszufuhr.
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Mobilität:
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Unterstützung
beim Aufstehen, Hinsetzen, Gehen und Bewegung
im Zimmer oder in der Wohnung.
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Anleitung und
Hilfestellung beim Transfer, zB vom Bett in den
Rollstuhl.
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Ausscheidung:
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Hilfestellung
bei der Benutzung der Toilette oder dem
Gebrauch von Inkontinenzmaterial.
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Unterstützung
beim Wechseln von Inkontinenzprodukten.
Die Grundpflege wird in der
häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen
durchgeführt und ist ein wichtiger Bestandteil der
pflegerischen Versorgung von Menschen, die auf Unterstützung
bei den Aktivitäten des täglichen Lebens angewiesen sind. Die
Grundpflege ist in der Pflegeversicherung nach SGB XI als
Leistung enthalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
und ein Pflegegrad vorliegt. Die konkrete Ausgestaltung der
Grundpflege orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen
und der Pflegebedürftigkeit des Einzelnen.
Behandlungsplfege nach SGB
V
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Medikamentengabe:
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Verabreichung
von ärztlich verordneten Medikamenten, sowohl
oral als auch in anderer Form (zB
Injektionen).
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Injektionen:
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Durchführung von
Injektionen, wie subkutane oder intramuskuläre
Injektionen.
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Verbandswechsel:
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Fachgerechter
Wechsel von Verbänden zur
Wundversorgung.
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Kompressionsstrümpfe:
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An- und
Ausziehen von Kompressionsstrümpfen zur
Unterstützung der Venenfunktion.
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Blutzuckermessung:
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Messung des
Blutzuckerspiegels bei diabeteskranken
Personen.
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Katheterisierung:
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Einlegen und
Versorgung von Harnkathetern.
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Inhalationen:
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Durchführung von
Inhalationen zur Unterstützung der
Atemwege.
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Sondennahrung:
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Versorgung von
Personen mit Sondennahrung, wenn die
Nahrungsaufnahme auf herkömmliche Weise nicht
möglich ist.
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Absaugen von
Sekret:
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Entfernen Sie
Sekret aus den Atemwegen mittels
Absauggeräten.
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Wundversorgung:
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Fachgerechte
Versorgung von Wunden und
Dekubitusgeschwüren.
Die Behandlungspflege wird von
professionell ausgebildetem Pflegepersonal durchgeführt und
richtet sich nach ärztlichen Verordnungen. Sie umfasst
medizinische Maßnahmen, die der Behandlung von Krankheiten
dienen und ärztlich verordnet wurden. Die Behandlungspflege ist
in der Krankenversicherung nach SGB V als Leistung enthalten
und wird von der Krankenkasse übernommen, wenn die medizinische
Notwendigkeit vorliegt.
Hauswirtschaftliche
Hilfe
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Reinigungsdienste:
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Reinigung von
Wohnräumen, Böden, Küche und
Sanitäranlagen.
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Staubsaugen,
Wischen, Staubwischen und Fensterputzen.
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Wäschepflege:
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Waschen und
Bügeln von Kleidung, Bettwäsche und
Handtüchern.
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Falten und
Sortieren der Wäsche.
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Einkaufsdienste:
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Unterstützung
beim Einkauf von Lebensmitteln, Medikamenten
und anderen Notwendigkeiten.
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Hilfestellung
bei der Auswahl und dem Transport der
Einkäufe.
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Entsorgung von
Müll:
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Entsorgung von
Abfällen und Mülltrennung.
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Begleitung bei
Erledigungen:
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Unterstützung
bei Arztbesuchen, Behördengängen oder anderen
wichtigen Terminen.
Die hauswirtschaftliche Hilfe
ist ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Pflege und dient
dazu, den Alltag der pflegebedürftigen Menschen zu erleichtern
und ihnen ein gepflegtes und angenehmes Zuhause zu ermöglichen.
Die Leistungen können individuell auf die Bedürfnisse und
Wünsche der Klienten abgestimmt werden und tragen dazu bei,
dass sie so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung
bleiben können.